Jetzt genau richtig!

Spätestens nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) kommt doch der Zeitpunkt, dass ein neuer Heizkessel her muss.
Die Pflicht zum Austausch alter Heizkessel (Jahrgänge älter als 1985 bzw. älter als 30 Jahre) wurde erweitert. Bisher galt diese Regelung für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. 20jährige Heizkessel sind nun einmal veraltet. Natürlich tun sie noch ihre Pflicht, aber das Risiko, dass sie eines kalten Tages plötzlich ausfallen, wird immer grösser. Auch darf die Funktionalität nicht über veraltete Konstruktionen hinwegtäuschen. Alte Heizkessel arbeiten nämlich mit einem viel zu niedrigen Wirkungsgrad – das kostet Ihnen Geld!

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